Ride book

Giasnhof

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Terms and Conditions of Use of Giasnhof

1.)          Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Giasnhof Inzing (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reiter bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge.

2.)           Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Einrichtung des Reitbetriebes. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

3.)        Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit der Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebs, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Es empfiehlt sich Gegenstände über eine private Haushaltsversicherung selbst zu versichern.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

d. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

e. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.

4.)          Buchung und Absage von Hallenstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

5.)     Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.

6.)               Allgemeine Stallregeln

Diese Stallregeln sind unabdingbarer Bestandteil des Einstellvertrages und haben zum Ziel einen angenehmen und sicheren Betriebsablauf auf unserer Anlage sicherzustellen.

Ge- und Verbote können nicht alle Situationen unseres Lebens regeln, deshalb erwarten wir von unseren Gästen Freundlichkeit und Fairness im Umgang mit Menschen und Tieren.

Die Anlage steht grundsätzlich von 8:00 Uhr bis 21:30 Uhr zur Verfügung. Ausgenommen sind Notfälle! Allgemeine Stallruhe herrscht zwischen 21:30 Uhr und 8:00 Uhr.

Alle Einrichtungen auf dem Hof sind pfleglich zu behandeln. Die Anlage ist sauber und ordentlich zu halten, Pferdeäpfel, und organische Abfälle sind auf dem Misthaufen zu entsorgen. Sonstiger Müll siehe Punkt 10.

Die Pferde dürfen nur an den dafür vorgesehenen Anbindestellen angebunden werden. Beim Verlassen des Putzplatzes und der Waschbox sind diese sofort zu säubern. Dies gilt auch, wenn man vor hat denselben Platz nach dem Reiten wieder zu benutzen, da möglicherweise zwischenzeitlich andere diesen Platz benutzen wollen.

Pferdehalfter an denen das Pferd angebunden war, sowie Putzkisten etc. sind beim Verlassen des Platzes zu entfernen. Stolpergefahr!

Instandsetzungskosten durch Verbiss an Fenster, Türen, Zaunbrettern oder Wandverkleidungen werden dem Pferdebesitzer in Rechnung gestellt.

Geräte (Schubkarren, Rechen, Besen, Schaufeln, Schnellmister, etc.) sind Gefahrenquellen für unsere Pferde und dürfen deshalb nicht in Stallgassen, an Putz- oder Waschplätzen abgestellt werden. Sie sind nach Gebrauch sofort an den dafür vorgesehenen Platz zu räumen.

Pferde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf Stallgassen, am Putzplatz oder in der Waschbox angebunden werden.

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammer und alle sonstigen Nebenräume verboten.

Aus feuerpolizeilichen Gründen sind das Rauchen und offenes Feuer am gesamten Gelände verboten.

Mitgebrachte Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen und dürfen zu keinerlei Gefährdung oder Störung führen. Außen- und Grünanlagen dürfen nicht als Hundekotplatz dienen, versehentliche „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern sofort zu entsorgen.

Pferdedecken müssen zuhause gewaschen werden. Der Waschraum im Stall ist privat.

Für im Stall deponierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Die Sauberkeit in der Sattelkammer ist Sache der Einsteller. Nahrungsmittel dürfen nur in geschlossenen Behältnissen am vorgegebenen Platz aufbewahrt werden.

Die Einsteller werden gebeten sich im Gelände so zu verhalten, dass es nicht zu Unstimmigkeiten mit Landwirten und Dorfbewohnern kommt, d. h. Felder und Wiesen sind grundsätzlich Privateigentum und dürfen nicht ohne Zustimmung des Eigentümers beritten werden. Pferdeäpfel die ein Pferd auf der Anlage oder auf den Straßen hinterlässt, sind vom Pferdebesitzer zu entfernen.

7.)               Fütterung

Füttern auf der Koppel ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Feuchtfutter (bspw. Mash, Heucops, usw.) muss in eigenen Schüsseln in der jeweiligen Box verfüttert werden.

Füttern ist ausschließlich in den Pferdeboxen erlaubt, nicht am Wasch- oder Putzplatz.

 

8.)               Koppeln

Bei Verletzungen haftet ausschließlich der Tierhalter selbst. Pferde sind Herdentiere und verhalten sich auch so. Je mehr Tiere zusammenstehen, desto wohler fühlen sie sich. Dennoch kann es zu Verletzungen kommen. Jeder Einsteller muss sich dessen bewusst sein.

Die Instandhaltung der Koppeln wird vom Betriebsführer selbst durchgeführt. Schäden an Koppeln sofort an den Betriebsführer melden.

9.)               Hallenordnung

Es besteht immer eine Helmpflicht und die allgemein bekannten Bahnregeln sind einzuhalten.

Vor dem Betreten bzw. Verlassen der Halle muss jeder Reiter sorgfältig die Hufe auskratzen, dass kein Schmutz in und kein Sand aus der Halle getragen wird.

Beim Reiten und Verlassen der Halle sind immer beide Tore zu schließen.

Longieren ist in der Halle zulässig, wenn sich nicht mehr als 2 Reiter in der Halle befinden und nachher die entstandenen Hufspuren mit dem Rechen beseitigt werden.

Die Benützung der Trainingsstangen (einfarbigen Stangen) und Hindernisse stehen jedem Reiter frei. Sie sind nach der Benützung wieder an ihre Plätze zu stellen. Für Schäden kommt der Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf.

Bitte immer sofort sorgfältig abmisten und nicht durch den Mist reiten damit die Tretschicht nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

10.)            Mülltrennung

Bitte Abfälle in den entsprechenden Behältern entsorgen:

Müllcontainer grün/blau: Alle Verpackungen aus Kunststoff – vom Joghurtbecher über die Weichspülerflasche bis hin zum Chipssackerl – können in der Gelben Tonne entsorgt werden. Auch Getränkekartons wie Milch- und Saftpackungen sowie Verpackungen aus Metall, wie zum Beispiel Aluschalen oder Weißblechdosen, werden gemeinsam mit den Kunststoffverpackungen in der Gelben gesammelt. Keine: Rundballenfolien bzw. Netze, Bänder von Strohballen o.ä.

Glas : getrennt nach Weiss- und Buntglas

Pfandflaschen - Dosen: als Spende an den Verein

Papier Karton : getrennt

Restmüll : Haare, Hufreste, ……..

 

11.)            Energiesparen

Die Außenbeleuchtung wird mittels Bewegungsmelder gesteuert. Die übrige Beleuchtung nur bei Bedarf einschalten und beim Verlassen der Räumlichkeiten ausschalten. Die Hallenbeleuchtung entsprechend der Notwendigkeit steuern, es gibt drei Lichtbänder die separat geschalten werden können. Die Stalltüren sind geschlossen zu halten.

 

12.)            Videoüberwachung

Achtung: Das gesamte Betriebsgelände ist videoüberwacht.

 

Goldene Regel:

Miteinander sprechen und Probleme / Unklarheiten / Fragen gemeinsam lösen.